Trink- und Sondennahrung ist demnach bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung verordnungsfähig, wenn:
- eine Modifizierung der normalen Ernährung oder
- sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen
zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen.
Die enterale Ernährung sowie sonstige Maßnahmen schließen sich hierbei nicht aus, sondern können miteinander verbunden werden.