Wann sind Trink- und Sondennahrung verordnungsfähig?
Trink- und Sondennahrung kann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden, wenn die normale Ernährung nicht oder nicht mehr ausreicht, um den Bedarf an Energie und Nährstoffen zu decken. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), Kapitel I.
Demnach ist enterale Ernährung verordnungsfähig, wenn eine fehlende oder eingeschränkte Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung vorliegt und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen. Dazu zählen zum Beispiel
- die Anpassung oder Anreicherung der normalen Ernährung,
- sonstige ärztliche Maßnahmen,
- pflegerische Maßnahmen,
- ernährungstherapeutische Maßnahmen.
Wichtig ist: Enterale Ernährung und weitere unterstützende Maßnahmen schließen sich nicht aus. Sie können miteinander kombiniert werden, wenn dies medizinisch sinnvoll ist und zur Verbesserung der Ernährungssituation beiträgt.











