Verordnungsfähigkeit Trink- und Sondennahrung

Verordnungsfähigkeit von Trink- und Sondennahrung

Trink- und Sondennahrung zählen zu den Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, auch bilanzierte Diäten genannt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Trink- und Sondennahrung verordnungsfähig sind, welche Voraussetzungen für ein Rezept erfüllt sein müssen und was bei der Rezeptierung von enteraler Ernährung zu beachten ist.

Wann sind Trink- und Sondennahrung verordnungsfähig?

Trink- und Sondennahrung kann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden, wenn die normale Ernährung nicht oder nicht mehr ausreicht, um den Bedarf an Energie und Nährstoffen zu decken. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), Kapitel I.

Demnach ist enterale Ernährung verordnungsfähig, wenn eine fehlende oder eingeschränkte Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung vorliegt und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen. Dazu zählen zum Beispiel

  • die Anpassung oder Anreicherung der normalen Ernährung,
  • sonstige ärztliche Maßnahmen,
  • pflegerische Maßnahmen,
  • ernährungstherapeutische Maßnahmen.

Wichtig ist: Enterale Ernährung und weitere unterstützende Maßnahmen schließen sich nicht aus. Sie können miteinander kombiniert werden, wenn dies medizinisch sinnvoll ist und zur Verbesserung der Ernährungssituation beiträgt.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Trink- und Sondennahrung durch die Krankenkasse

Bevor Ihr behandelnder Arzt ein Rezept, z.B. für Trinknahrung oder Sondennahrung, ausstellt, muss er zunächst beurteilen, ob ein Ernährungsrisiko vorliegt und ob ggf. andere Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation geeignet sind.

Ob ein Ernährungsrisiko vorliegt, kann Ihr Arzt anhand von einigen Parametern, wie dem Body-Mass-Index, dem Gewichtsverlauf der letzten sechs Monate sowie der Nahrungszufuhr ermitteln. Hierzu können etablierte Screening-Tools, wie das Malnutrition Universal Screening Tool (MUST) oder das Subjective Global Assessment (SGA) zum Einsatz kommen. 

Weitere Informationen zur Erfassung des Ernährungszustandes sowie zu Screening- und Assessment-Tools finden Sie in unserer Infothek unter Diagnose Mangelernährung.  

Zu den Screeningtools

Konnte der Arzt ein Ernährungsrisiko bei Ihnen feststellen, wird er in der Regel prüfen, welche Maßnahmen sich neben dem Einsatz von Trink- bzw. Sondennahrung zur Verbesserung der Ernährungssituation eignen. Hier finden Sie einen Überblick über mögliche Maßnahmen:

Problem Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation
Unzureichende Energiezufuhr
  • Anreicherung der Nahrung mit Hilfe natürlicher Lebensmittel (z.B. Butter, Sahne, Vollmilch, Fruchtsäfte, Öle, Nahrungsmittel mit hoher Energie- und Nährstoffdichte)
  • Einsatz von kalorien- und nährstoffreichen Zwischenmahlzeiten
  • Überprüfung restriktiver Diäten
Schluckstörungen
  • Geeignete Lagerung
  • Anpassung der Konsistenz der Nahrung
  • Einsatz von Heilmitteln zur Verbesserung der Essmotorik, wie Logopädie oder Ergotherapie 
Kaustörungen Behebung von Kaustörungen (Mundpflege, -hygiene, Zahnbehandlungen bzw. -sanierungen, funktionsfähige Zahnprothese)
Medikamente Prüfung möglicher Nebenwirkungen auf Appetit und Ernährungszustand
Trinkmenge Sicherstellen einer ausreichenden Trinkmenge
Soziale Maßnahmen
  • Einsatz von Hilfsmitteln zur Erleichterung der Nahrungsaufnahme (z.B. Besteck, Trinkhilfen)
  • Unterstützung beim Einkauf, Lieferung von Produkten (z.B. Essen auf Rädern)
  • Beratung von Angehörigen
  • Zeit und Zuwendung beim Essen

Diese Checkliste zur Prüfung und Dokumentation geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation gemäß Arzneimittelrichtlinie können Sie sich hier herunterladen:

Checkliste herunterladen

 

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann Ihnen Ihr Arzt Trink- bzw. Sondennahrung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) verordnen. 

Sollten die Vorrausetzungen für die Verordnung und Erstattung v.a. für Trinknahrung nicht gegeben sein, können Sie die Produkte auch ohne Rezept kaufen, z.B. in einem Sanitätshaus, der Apotheke oder auch online.

Auch für Privatversicherte werden die Kosten für Trink- und Sondennahrung in der Regel übernommen. Je nach Versicherungsvertrag kann es jedoch Ausnahmen geben. Daher sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen und abklären, welche Bedingungen bei Ihnen vorliegen. 

Welche Trink- und Sondennahrungen sind verordnungsfähig?

Die Anforderungen an verordnungsfähige Produkte werden ebenfalls in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) geregelt. Verordnungsfähige enterale Standard-Produkte im Sinne der Richtlinie sind:

  • Elementardiäten (Trinknahrungen) und Sondennahrungen, die bei der überwiegenden Zahl der Indikationen für enterale Ernährung einsetzbar sind,
  • die vollbilanziert sind, d.h. als alleinige Nahrungsquelle geeignet sind und
  • mindestens 1 kcal / ml enthalten. 
Beispiele für verordnungsfähige Standard-Trinknahrungen
Verordnungsfähige Trinknahrung
Beispiele für verordnungsfähige Standard-Sondennahrungen
Verordnungsfähige Sondennahrung

Bei gegebener Indikation können Spezial-Produkte verordnet werden, die aufgrund ihrer Nährstoffzusammenstellung für bestimmte Krankheitsbilder ausgewiesen sind, z.B. 

  • Produkte mit Anpassungen für niereninsuffiziente Patienten,
  • niedermolekulare oder speziell mit mittelkettigen Fettsäuren (MCT-Fette) angereicherte Produkte für Patienten mit Fettverwertungsstörungen oder Stoffwechsel- und Resorptionsstörungen (z.B. Kurzdarmsyndrom, Mukoviszidose),
  • altersadaptierte Produkte für Säuglinge und Kleinkinder.
Beispiele für verordnungsfähige Produkte für Patienten mit Niereninsuffizienz
Verordnungsfähige Trink- und Sondennahrung Niereninsuffizienz
Beispiele für verordnungsfähige, niedermolekulare Nahrungen für Patienten mit Fettverwertungsstörungen oder Stoffwechsel- und Resorptionsstörungen
Verordnungsfähige Sondennahrung niedermolekular

Verordnung von Trink- und Sondennahrung: Was muss auf dem Rezept stehen?

Für die Rezeptierung von Trinknahrung und Sondennahrungen gelten ähnliche Regeln wie bei Arzneimitteln. Die Verordnung erfolgt daher auf einem Standard-Arzneimittelrezept (dem sogenannten Muster 16). Die folgenden Rezeptbeispiele zeigen, was bei der Verordnung von Trinknahrung, Sondennahrung, PEG-Verbandstoffen und Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung wichtig ist. Die nummerierten Markierungen in den Bildern werden im begleitenden Text erläutert.

 

 

Rezept Verordnung Trinknahrung
Rezeptbeispiel für Trinknahrung

Hochkalorische Trinknahrung wird in der Regel auf einem Arzneimittelrezept verordnet. Da Trinknahrung kein Hilfsmittel ist, darf das Feld „Hilfsmittel“ auf dem Rezept nicht angekreuzt werden (1).

Soll ein Austausch des verordneten Produktes vermieden werden, kann die Aut-idem-Regelung angekreuzt werden (2). Auf dem Rezept sollte außerdem der Versorgungszeitraum angegeben werden, zum Beispiel ein Monatsbedarf oder maximal ein 3-Monatsbedarf (3).

Wichtig sind zudem die benötigte Stückzahl oder Kartonmenge sowie die genaue Produktbezeichnung (4). Eine Diagnose sollte bei der Verordnung von Trinknahrung nicht auf dem Rezept stehen (5). Die medizinische Begründung sollte nur in der Patientenakte zu finden sein. 

Bei einer Verordnung von enteraler Ernährung ist eine Zuzahlung von 10% je Zeilenwert zu zahlen, jedoch mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € je ausgestellter Verordnung.

Tipp: Um die Zuzahlung für Patienten gering zu halten, lohnt es sich, Trinknahrungen mit einer Verpackungseinheit von 30 oder 32 Flaschen pro Karton zu nutzen statt Verpackungseinheiten mit nur 24 Flaschen.

Beispiel: 

  • Zuzahlung lovital® complete energy 2.0 mit 30 Flaschen pro Karton: 10,00 € (ca. 0,33 € pro Flasche)
  • Zuzahlung lovital® complete energy 2.0 mit 24 Flaschen pro Karton  9,80 €  (ca. 0,41 € pro Flasche)
Rezept Verordnung Sondennahrung
Rezeptbeispiel für Sondennahrung und Verbandstoffe

Sondennahrung wird ebenfalls auf einem Arzneimittelrezept verordnet. Da Sondennahrung kein Hilfsmittel ist, darf das Feld „Hilfsmittel“ auf dem Rezept nicht angekreuzt werden (1).

Soll ein Austausch des verordneten Produktes vermieden werden, kann die Aut-idem-Regelung angekreuzt werden (2). Auf dem Rezept sollten zudem die erforderliche Stückzahl oder Kartonmenge sowie die vollständige Produktbezeichnung angegeben werden (3).

Eine Diagnose sollte bei der Verordnung von Sondennahrung nicht auf dem Rezept stehen (4). Die medizinische Begründung sollte in der Patientenakte dokumentiert werden.

PEG-Verbandssets sollten getrennt von der Nahrung auf einem Rezept verordnet werden. Bei einer Verordnung von enteraler Ernährung ist eine Zuzahlung von mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € je ausgestellter Verordnung zu zahlen. 

Rezept Verordnung Hilfsmittel enteral
Rezeptbeispiel für Hilfsmittel zur enteralen Ernährung

Hilfsmittel zur enteralen Ernährung werden anders verordnet als Trink- oder Sondennahrung. Dazu zählen zum Beispiel Überleitsysteme, Ernährungspumpen oder Ernährungssonden.

Bei Hilfsmitteln muss das Feld „Hilfsmittel“ auf dem Rezept immer angekreuzt werden (1). Auf der Verordnung sollten außerdem die benötigte Stückzahl, die Applikationsform und die genaue Produktbezeichnung stehen (2). Zusätzlich muss eine Diagnose auf dem Rezept angegeben werden (3).

Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, zum Beispiel Überleitgeräte, gilt eine Zuzahlung von 10 % des Abgabepreises je Packung, insgesamt jedoch höchstens 10,00 € für den Monatsbedarf. Dies gilt auch dann, wenn Hilfsmittel aus verschiedenen Produktgruppen bezogen werden.

Die ausgewählten Hilfsmittel können grundsätzlich so lange verordnet werden, wie sie für die enterale Ernährung medizinisch erforderlich sind.

Wichtig: Hilfsmittel sollten getrennt von Trink- oder Sondennahrung betrachtet werden, da für sie andere Rezept- und Zuzahlungsregeln gelten.

Häufige Fragen zur Verordnungsfähigkeit und Rezeptierung von enteraler Ernährung

Wann ist Sondennahrung verordnungsfähig?

Sondennahrung ist verordnungsfähig, wenn normale Ernährung oder Trinknahrung nicht ausreichen und der Magen-Darm-Trakt funktionsfähig ist.

Typische Indikationen sind schwere Schluckstörungen, zum Beispiel nach einem Schlaganfall, neurologische Erkrankungen wie ALS oder Parkinson, Tumorerkrankungen, Mangelernährung oder die Ernährungssituation nach bestimmten Operationen. Hinweise auf eine Mangelernährung können unter anderem ein BMI unter 18,5 kg/m² oder ein ungewollter Gewichtsverlust von mehr als 5 % in 3 Monaten sein.

Voraussetzung ist, dass andere ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen nicht ausreichen.

Wer darf enterale Ernährung verordnen?

Enterale Ernährung, also Trinknahrung und Sondennahrung, kann von behandelnden Ärzten verordnet werden. Dazu zählen Hausärzte und Fachärzte wie Onkologen, Neurologen oder Gastroenterologen im ambulanten und klinischen Bereich.

Auch Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder Klinikambulanzen können enterale Ernährung verordnen, sofern sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Im Krankenhaus ist zudem eine zeitlich begrenzte Erstverordnung im Rahmen des Entlassmanagements möglich.

Wo kann ich mein Rezept für Trinknahrung oder Sondennahrung einlösen?

Ein Rezept für Trinknahrung oder Sondennahrung kann meist in einer Apotheke oder in einem Sanitätshaus eingelöst werden. 

  • Apotheke vor Ort: Das Rezept kann in jeder Apotheke in Deutschland eingelöst werden. Ist die verordnete Trink- oder Sondennahrung nicht vorrätig, kann sie häufig bestellt werden. Je nach Produkt und Lieferfähigkeit ist eine Bereitstellung oft kurzfristig möglich.
  • Versandapotheke bzw. Onlineshops: Alternativ kann das Rezept auch über eine Versandapotheke eingelöst werden. Das kann besonders hilfreich sein, wenn der Weg zur Apotheke vor Ort schwerfällt oder eine Lieferung nach Hause gewünscht ist.
  • Sanitätshaus oder HomeCare-Versorger: Auch Sanitätshäuser oder spezialisierte HomeCare-Versorger können die Versorgung mit Trink- und Sondennahrung übernehmen. Gerade bei Sondennahrung kann dies sinnvoll sein, wenn zusätzlich Hilfsmittel, Zubehör oder eine regelmäßige Belieferung benötigt werden.
Können Trink- und Sondennahrung per E-Rezept verordnet werden?

Nein. Für bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, also Trinknahrung und Sondennahrung, darf das E-Rezept derzeit noch nicht genutzt werden. Für die Verordnung ist weiterhin ein Papier-Rezept erforderlich.

Aktuell können über das E-Rezept vor allem apothekenpflichtige Arzneimittel und bestimmte weitere Verordnungsinhalte verschrieben werden. Für bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung ist das E-Rezept derzeit noch nicht zulässig.

Nach derzeitigem Stand soll das E-Rezept ab dem 01.07.2026 verpflichtend auch für Hilfsmittel, Verbandmittel und bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung eingeführt werden.

Sind Trink- und Sondennahrung budgetrelevant für Arztpraxen?

Ja, die Verordnung von Trink- und Sondennahrung ist grundsätzlich budgetrelevant. Die Nahrung selbst wird wie eine Arzneiverordnung erfasst und fließt in das Arzneiverordnungsvolumen der Arztpraxis ein.

Wichtig ist aber: Bei tatsächlicher medizinischer Notwendigkeit gibt es keine pauschale feste Obergrenze für die Versorgung. Entscheidend ist, dass die Verordnung medizinisch begründet und dokumentiert ist.

Hilfsmittel zur enteralen Ernährung, zum Beispiel Ernährungspumpen, Überleitsysteme oder Applikationshilfen, sind davon zu unterscheiden. Sie belasten in der Regel nicht das Arzneibudget und werden auf einem separaten Hilfsmittelrezept verordnet.

Können Privatversicherte die Kosten für Trink- und Sondennahrung erstattet bekommen?

Auch bei privatversicherten Patienten können die Kosten für Trinknahrung und Sondennahrung erstattet werden. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme erfolgt, hängt jedoch vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den individuellen Tarifbedingungen ab.

Privatversicherte sollten deshalb vorab mit ihrer privaten Krankenversicherung klären, welche Voraussetzungen für die Erstattung gelten und welche Unterlagen benötigt werden.

Was passiert, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt?

Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme für Trink- oder Sondennahrung ab, sollte zunächst geprüft werden, warum die Ablehnung erfolgt ist. Häufig fehlen Unterlagen oder die medizinische Notwendigkeit wurde nicht ausreichend begründet.

In diesem Fall kann der behandelnde Arzt die Verordnung genauer begründen. Hilfreich sind zum Beispiel Angaben zum Ernährungszustand, zum BMI, zum Gewichtsverlauf, zur Nahrungsaufnahme, zu relevanten Laborwerten sowie zu bereits durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation.

Gegen eine Ablehnung kann innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch eingelegt werden. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Anspruch sozialgerichtlich prüfen zu lassen. Betroffene sollten sich hierzu individuell beraten lassen.

Bis zur Klärung können Trink- und Sondennahrung bei Bedarf auch selbst gekauft werden, zum Beispiel in der Apotheke, im Sanitätshaus oder online.

Muss eine Diagnose auf dem Rezept für enterale Ernährung stehen?

Bei der Verordnung von enteraler Ernährung, also Trinknahrung oder Sondennahrung, sollte keine Diagnose auf dem Rezept stehen. Die medizinische Begründung für die Verordnung gehört in die Patientenakte.

Wichtig ist die Unterscheidung zu Hilfsmitteln: Werden Hilfsmittel zur enteralen Ernährung verordnet, zum Beispiel Überleitsysteme, Ernährungspumpen oder Applikationshilfen, muss eine Diagnose auf dem Hilfsmittelrezept angegeben werden.

Dies könnte Sie ebenfalls interessieren

Infothek
Verordnungsfähigkeit und Bezugsquelle von Trinknahrung
Medizinischer Trinknahrung: Verordnungsfähigkeit und Bezugsquelle
Infothek
Diagnose Mangelernährung
Diagnose Mangelernährung: Die unterschätzte Gefahr erkennen
Infothek
Mangelernährung: Symptome und Anzeichen
Mangelernährung: Symptome und Anzeichen erkennen