Screening Mangelernährung im Krankenhaus

Bundestag bringt Screening gegen Mangelernährung auf den Weg

Lange überfälliger Meilenstein: Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) rückt Mangelernährung in deutschen Krankenhäusern stärker in den gesundheitspolitischen Fokus. Künftig soll ein verpflichtendes Ernährungsscreening dazu beitragen, Risikopatienten frühzeitig zu erkennen und gezielter zu versorgen.

Mangelernährung im Krankenhaus

Mangelernährung im Krankenhaus ist ein unterschätztes Problem

Mangelernährung ist im Klinikalltag noch immer ein häufig unterschätztes Thema. Dabei kann sie den Verlauf von Erkrankungen, die Wundheilung und die Genesung erheblich beeinflussen. Besonders ältere, hochbetagte und chronisch kranke Menschen sind gefährdet. Bleibt eine Mangelernährung unentdeckt, kann sie zu mehr Komplikationen, längeren Krankenhausaufenthalten und einer schlechteren Versorgungssituation führen.

Wie wichtig die Ernährung für den Verlauf von Krankheiten ist, wird in der Praxis noch immer zu oft unterschätzt. Umso bedeutender ist es, dass das Thema nun politisch stärker verankert werden soll.

Lange überfälliger Meilenstein für die Versorgung

Dass der Deutsche Bundestag nun die Grundlage für ein verpflichtendes Screening zur Erkennung von Mangelernährung in deutschen Krankenhäusern geschaffen hat, ist ein wichtiger Schritt. Denn Ernährung ist kein bloßer Begleitaspekt der Behandlung, sondern ein relevanter Faktor für die Genesung, die Lebensqualität und den Behandlungserfolg.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM), die seit Jahren auf die Relevanz von Mangelernährung im Krankenhaus hinweist, begrüßt den Schritt hin zu einem verpflichtenden Ernährungsscreening und will den weiteren Prozess fachlich begleiten.

Gesetz schafft Grundlage für verpflichtendes Screening

Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verpflichtet der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), bis Ende 2027 eine Qualitätssicherungs-Richtlinie für Krankenhäuser zu erarbeiten. Diese soll unter anderem Folgendes festlegen:

  • Eine systematische Erkennung von Mangelernährung bei der Aufnahme ins Krankenhaus,
  • Anforderungen an qualifiziertes Personal,
  • Vorgaben für eine strukturierte Therapieplanung bei diagnostizierter Mangelernährung. 

Damit wird deutlich: Es geht nicht nur darum, Mangelernährung früher zu erkennen, sondern sie im Krankenhaus künftig auch strukturierter und verbindlicher zu behandeln.

Gewicht, BMI und Gewichtsverlauf bei Mangelernährung

Warum ein verpflichtendes Screening so wichtig ist

Ein strukturiertes Ernährungsscreening kann helfen, Patienten mit einer bestehenden Mangelernährung oder einem erhöhten Risiko frühzeitig zu identifizieren. Genau das ist entscheidend, denn Mangelernährung bleibt im Klinikalltag häufig unerkannt, wenn nicht gezielt danach gesucht wird. Ein verpflichtendes Screening kann dazu beitragen,

  • Risikopatienten frühzeitig zu erkennen,
  • den Ernährungszustand systematisch zu erfassen,
  • eine weiterführende Diagnostik anzustoßen,
  • passende ernährungstherapeutische Maßnahmen früher einzuleiten,
  • Komplikationen und Versorgungsrisiken zu reduzieren. 

Damit rückt Ernährung stärker als Teil der Versorgungsqualität in den Fokus.

Screening allein reicht nicht aus

So wichtig ein verpflichtendes Screening auch ist: Es ist nur der erste Schritt. Wird ein Risiko für Mangelernährung festgestellt, müssen daraus auch konkrete Konsequenzen folgen. Dazu gehören eine weiterführende Diagnostik, die Abklärung möglicher Ursachen und eine individuell abgestimmte Therapieplanung.

Je nach Situation kann das bedeuten:

Der politische Beschluss wird deshalb vor allem dann Wirkung entfalten, wenn Screening, Diagnostik und Therapie im Krankenhausalltag sinnvoll ineinandergreifen.

Mangelernährung im Alter

Besonders ältere Menschen profitieren von einer frühen Erkennung

Gerade ältere Menschen sind besonders gefährdet, weil erste Anzeichen einer Mangelernährung häufig nicht sofort erkannt werden. Gewichtsverlust, Müdigkeit, Appetitlosigkeit oder Schwäche werden noch immer zu oft als allgemeine Alterserscheinungen fehlgedeutet. Im Krankenhaus kann das dazu führen, dass ein schlechter Ernährungszustand erst dann auffällt, wenn bereits deutliche körperliche Folgen eingetreten sind.

Ein verpflichtendes Screening kann helfen, diese Versorgungslücke zu schließen. Es schafft die Grundlage dafür, Mangelernährung früher zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.

Fazit: Screening gegen Mangelernährung ist ein wichtiger Schritt

Die neue Regelung ist nicht nur aus versorgungspraktischer Sicht relevant. Sie setzt auch gesundheitspolitisch ein wichtiges Zeichen: Mangelernährung wird nicht länger als Randthema behandelt, sondern als relevanter Faktor für Behandlungsqualität und Patientensicherheit.

Dass Fachgesellschaften, wie die DGEM, den weiteren Prozess begleiten wollen, unterstreicht die Bedeutung dieses Schritts zusätzlich. Entscheidend wird nun sein, wie die künftigen Qualitätsvorgaben konkret ausgestaltet werden und wie gut sich Screening, Diagnostik und Therapie im Versorgungsalltag umsetzen lassen.

Klar ist aber auch: Ein Screening allein löst das Problem nicht. Entscheidend ist, dass auf eine frühzeitige Erkennung auch eine strukturierte Diagnostik und eine passende Therapie folgen. Nur dann kann aus der politischen Weichenstellung auch ein echter Fortschritt in der Patientenversorgung werden.

Weiterführende Berichterstattung
Mangelernährung erkennen und behandeln

Mangelernährung: Weiterführende Informationen

Wer sich näher mit dem Thema beschäftigen möchte, findet in unserer Infothek weiterführende Informationen zu:

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