Verordnungsfähigkeit und Bezugsquelle von Trinknahrung
Verordnungsfähigkeit und Bezugsquelle von Trinknahrung
Verordnungsfähigkeit und Bezugsquelle von Trinknahrung

Trinknahrung auf Rezept: Verordnungsfähigkeit und Bezugsquelle

Sie oder Ihr Angehöriger benötigen Trinknahrung und Sie wollen nun wissen, wo Sie die hochkalorischen Drinks erhalten und was diese kosten? Nicht selten werden Trinknahrungen sogar von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. 

Erfahren Sie hier, wo Sie Trinknahrung kaufen können sowie alles Wissenswerte zur Verordnungsfähigkeit von medizinischer Trinknahrung. 

Trinknahrung kaufen: Wo erhalte ich die hochkalorischen Helfer?

Anders als Trinkmahlzeiten aus dem Supermarkt, ist medizinische Trinknahrung, die zu den Lebensmitteln für besondere Zwecke (bilanzierte Diäten) zählt, nicht im Supermarkt oder Drogeriemarkt erhältlich. Die hochkalorischen Helfer gibt es rezeptfrei in der Apotheke oder dem Sanitätshaus vor Ort. Daneben können Sie Trinknahrung auch online bestellen, z.B. bei Versandapotheken oder in Onlineshops der Sanitätshäuser und sie bequem nach Hause liefern lassen. 

Sollten Sie sich nicht sicher sein, welches Produkt für Sie das richtige ist, dann lassen Sie sich z.B. von Ihrem Arzt oder vom kompetenten Fachpersonal in der Apotheke und im Sanitätshaus zu Trinknahrung individuell beraten. 

Als Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke unterliegt medizinische Trinknahrung bestimmten gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Zusammensetzung und Inhaltsstoffe. Anders als Produkte aus dem Supermarkt sind medizinische Trinknahrungen aufgrund ihrer Nährstoffzusammensetzung daher sogar dauerhaft zur ausschließlichen Ernährung geeignet. Somit sind diese Trinkmahlzeiten in der Regel teurer als gängige Produkte aus dem Supermarkt. Die unverbindliche Preisempfehlung liegt je nach Produkt und Hersteller bei etwa 5-6 € pro Flasche.

Schon gewusst?

Medizinische Trinknahrung ist unter bestimmten Voraussetzungen verordnungsfähig und kann von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. Sprechen Sie bei Ernährungsproblemen daher auf jeden Fall mit Ihrem behandelnden Arzt. 

Verordnungsfähigkeit: hochkalorische Trinknahrung auf Rezept

Der Begriff der Verordnungsfähigkeit beschreibt, welche Produkte unter welchen Umständen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vom Arzt verordnet werden können. Anders als “normale” Lebensmittel können medizinische Trinknahrungen wie Arzneimittel verschrieben werden. Die rechtlichen Grundlagen hierzu werden in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Kapitel I geregelt.

Hat der behandelnder Arzt Trinknahrung auf einem roten Rezept verordnet, dann können die Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Sie müssen lediglich die Rezeptgebühr bezahlen, sofern Sie von der Rezeptzuzahlung nicht befreit sind. Auch für Privatversicherte werden die Kosten für Trinknahrung in der Regel von der Krankenkasse übernommen. 

Trinknahrung auf Rezept

Wann darf der Arzt Trinknahrung verschreiben?

Bevor Ihr behandelnder Arzt ein Rezept für Trinknahrung ausstellt, muss er zunächst beurteilen, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Trinknahrung ist verordnungsfähig, 

  • sobald Sie Ihren Körper über die normale Ernährung nicht ausreichend mit Energie und Nährstoffen versorgen können, z.B. nach einem Schlaganfall oder bei einer Krebserkrankung
  • und eine Adaption der normalen Ernährung oder weitere Maßnahmen zur Optimierung der Ernährungssituation allein nicht ausreichen, wie z.B. das Anreichern der Speisen mit Sahne, Schmelzkäse oder Butter oder eine Unterstützung mit Ergotherapie oder Logopädie.

Ob ein Ernährungsrisiko vorliegt, kann Ihr Arzt anhand von einigen Parametern, wie dem Body-Mass-Index, dem Gewichtsverlauf der letzten Monate sowie der Nahrungszufuhr ermitteln. Häufig setzt der Arzt hierzu sogenannte Ernährungsscreenings ein.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann Ihnen Ihr Arzt ein Rezept für medizinische Trinknahrung ausstellen. 

Ernährungszustand überprüfen

Überprüfen Sie Ihren Ernährungszustand

Mit unserem Ernährungscheck können Sie vor dem Arztbesuch schnell und einfach herausfinden, ob bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen ein Ernährungsrisiko vorliegen könnte. Dieser Test ersetzt den Arztbesuch nicht. 

Zum Ernährungs-Check

Welche Trinknahrungen sind verordnungsfähig?

Die meisten Trinknahrungen sind verordnungsfähig, z.B. lovital®, Fresubin®, Fortimel® oder Resource®. Die konkreten Anforderungen an verordnungsfähige Produkte werden ebenfalls in der Arzneimittel-Richtlinie geregelt.

Der Arzt kann alle Trinknahrungsprodukte verordnen, die 

  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) sind und bei der überwiegenden Zahl der Indikationen für enterale Ernährung einsetzbar sind,
  • die vollbilanziert sind, d.h. als alleinige Nahrungsquelle geeignet sind und
  • mindestens 1 kcal / ml enthalten. 

Darüber hinaus gibt es einige Spezialprodukte, die bei bestimmten Krankheitsbildern verordnet werden können. 

Wissenswertes für Experten

Sie sind Arzt, Apotheker, Pflegefachkraft oder Ernährungsberater und möchten mehr zum Thema Verordnungsfähigkeit von Trinknahrung erfahren, dann finden Sie hier weitere Details, wie z.B. zur Rezeptierung von Trinknahrung, Sondennahrung und Hilfsmitteln. 

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