Das E-Rezept - auch für die enterale Ernährung?
Seit Jahresbeginn sind Ärzte bundesweit verpflichtet, das E-Rezept für die Verschreibung von Arzneimitteln zu nutzen. Hierzu wird das Rezept vom Arzt elektronisch erstellt, signiert und gespeichert. Anschließend kann das Rezept in der Apotheke eingelöst werden. Dafür ist eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), ein Papierausdruck oder die E-Rezept App notwendig. Doch gilt das auch für die enterale Ernährung (Trinknahrung und Sondennahrung), für PEG-Verbandstoffe sowie für Hilfsmittel, wie z.B. Überleitsysteme?
Die Antwort ist eindeutig: Nein - für die enterale Ernährung darf das E-Rezept noch nicht genutzt werden. Ein Papier-Rezept ist hierfür weiterhin erforderlich. Derzeit dürfen nur folgende Verordnungsinhalte über ein E-Rezept verschrieben werden:
- Apothekenpflichtige Arzneimittel,
- Verordnungen anwendungsfertiger Zytostatika-Rezepturen als strukturierte Rezeptur (auch als Direktzuweisung nach § 11 Abs. 2 Apothekengesetz),
- Esketamin zur intranasalen Anwendung,
- Entlassrezepte,
- Blutprodukte, die ausschließlich in Apotheken abgegeben werden können,
- Einzelimporte nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz.
Noch nicht zulässig sind aktuell E-Rezepte für folgende Bereiche:
- Betäubungsmittel,
- Dosierautomaten,
- T-Rezepte,
- digitale Gesundheitsanwendungen,
- Sprechstundenbedarf,
- Stationsbedarf,
- Hilfsmittel,
- Verordnung von sonstigen nach § 31 SGB V einbezogenen Produkten (wie etwa Verbandmittel und (Blutzucker-) Teststreifen)
- Außerklinische Intensivpflege,
- Soziotherapie,
- Heil- und Hilfsmittel,
- Krankentransporte,
- bilanzierte Diäten zur Enteralen Ernährung,
- Mehrfachverordnungen.
Doch wann wird das E-Rezept für die enterale Ernährung ein Thema? Nach dem derzeitigen Stand wird das E-Rezept ab 01.07.2026 verpflichtend für Hilfsmittel, Verbandmittel und bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung (Trinknahrung und Sondennahrung) eingeführt.
Eine Zusammenfassung zum E-Rezept von der nationalen Agentur für digitale Medizin zum Download erhalten Sie hier:
Weitere Informationen sowie häufige Fragen und Antworten rund um das Thema E-Rezept finden Sie zudem auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: